Gastronomie · Stand Oktober 2026

Allergenkennzeichnung in der Gastronomie: Deutschland und Österreich.

Restaurants, Cafés und Bars müssen ihre Gäste über die 14 Hauptallergene in lose abgegebenen Speisen informieren. Wie das geschehen darf, regelt in Deutschland die LMIDV, in Österreich die Allergeninformationsverordnung.

Deutschland
LMIV (EU) 1169/2011 und Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV)
Österreich
LMIV (EU) 1169/2011 und Allergeninformationsverordnung

Deutschland: Was Sie tun müssen

  • Die 14 Allergene für jedes Gericht und Getränk angeben, bevor der Gast bestellt.
  • Schriftlich zum Beispiel per Fußnoten in der Karte (Buchstaben für Allergene), Angaben direkt beim Gericht, eine Liste am Ende der Karte mit Hinweis auf jeder Seite oder ein Ordner, der jedes Gericht seinen Allergenen zuordnet.
  • Bei mündlicher Auskunft eine schriftliche Liste der Allergene je Gericht für Gäste und Lebensmittelüberwachung bereithalten.
  • Einen gut sichtbaren Hinweis anbringen, zum Beispiel in der Karte: „Fragen Sie unser Personal nach der schriftlichen Allergenliste.“

Mündliche Auskunft

Erlaubt, wenn eine schriftliche Dokumentation je Gericht vorliegt und ein gut sichtbarer Hinweis auf die Auskunft aufmerksam macht.

QR-Speisekarte

Merkblätter nennen digitale Informationen als mögliche Form, regeln QR-Codes aber nicht ausdrücklich. Eine gedruckte Liste vor Ort ist die sichere Lösung.

Kalorien

Keine allgemeine Pflicht für Speisekarten in Deutschland.

Österreich: Was Sie tun müssen

  • Gäste über die 14 Allergene in jedem Gericht informieren.
  • Schriftlich, zum Beispiel in der Speisekarte, oder in einer anderen schriftlichen Form, die Gäste leicht finden.
  • Mündlich nur durch geschultes Personal und mit einem gut sichtbaren Hinweis, dass Allergeninformationen auf Nachfrage erhältlich sind.

Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und Behörden legen sie unterschiedlich aus; wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Lebensmittelüberwachung. Stand: Oktober 2026.

EU-weit

Die 14 Hauptallergene.

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie müssen angegeben werden, wenn sie als Zutat verwendet werden, auch in kleinen Mengen.

  1. Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Khorasan-Weizen)
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fisch
  5. Erdnüsse
  6. Sojabohnen
  7. Milch (einschließlich Laktose)
  8. Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesamsamen
  12. Schwefeldioxid und Sulfite (über 10 mg/kg oder 10 mg/l)
  13. Lupinen
  14. Weichtiere
Mit Menuvola

Schriftliche Allergenangaben, immer aktuell.

Menuvola ersetzt nicht die Auskunft Ihrer Behörde, liefert aber die schriftlichen Angaben je Gericht, die die Regeln verlangen, in jedem Format.

  • 14 Allergene je GerichtZutaten und Allergene sind Pflicht; unvollständige Gerichte bleiben im Entwurf.
  • Gedruckte AllergenlisteA4 oder A3, aus denselben Daten wie die QR-Karte, als schriftliche Dokumentation vor Ort.
  • Tischkarten mit HinweisTischkarten und gedruckte Karte tragen den Hinweis, dass Allergeninformationen erhältlich sind.
  • Vorschläge statt RatenBei der Eingabe der Zutaten schlägt das Panel mögliche Allergene vor (z. B. „Butter“ → Milch); Sie bestätigen.
  • Vier SprachenKarte und Drucksachen auf Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch.
  • kcal und kJKalorienrechner mit Zutatendatenbank, pro Portion angezeigt.
Wie Gäste in Menuvola nach Allergenen filtern und Kalorien sehen, zeigt die Funktionsseite.Allergenfilter und Kalorienrechner Alle Funktionen Pakete und Preise

Häufige Fragen.

Muss die Allergenkennzeichnung in der Speisekarte stehen?

Nein, nicht zwingend. In Deutschland sind Fußnoten oder Angaben in der Karte, Aushänge, eine Liste am Ende der Karte oder ein Ordner möglich. Auch eine mündliche Auskunft durch das Personal ist erlaubt, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt und ein gut sichtbarer Hinweis die Gäste darauf aufmerksam macht.

Reicht eine QR-Speisekarte?

Die Merkblätter der Behörden, die wir geprüft haben, nennen digitale Informationen als mögliche Form, sagen aber nichts dazu, ob ein QR-Code allein genügt. Für die mündliche Auskunft ist eine schriftliche Liste vor Ort ohnehin nötig. Halten Sie daher eine gedruckte Allergenliste bereit; Menuvola druckt sie aus denselben Daten wie die QR-Karte.

Was gilt in Österreich?

Nach der Allergeninformationsverordnung ist die Information schriftlich, zum Beispiel in der Speisekarte, oder mündlich auf Nachfrage möglich. Mündlich darf sie nur durch geschultes Personal erfolgen, und ein gut sichtbarer Hinweis muss darauf aufmerksam machen.

Müssen Kalorien auf die Speisekarte?

In Deutschland und Österreich gibt es keine allgemeine Pflicht, Kalorien auf Speisekarten anzugeben. Viele Gäste schätzen die Angabe trotzdem; Menuvola zeigt kcal und kJ pro Portion.

Weitere Länder (Englisch)Allergen rules by country
QuellenStadt Mainz: Merkblatt Allergenkennzeichnung (PDF) Landeshauptstadt München: Musterspeisekarte (PDF) oesterreich.gv.at: Allergiker-Informationen in der Gastronomie WKO: Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln (Gastronomie)

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